Patiententransporte

Wir können Sie sitzend, im Roll- oder Tragestuhl sowie liegend1 befördern.

Liegende Transporte sind nur als Privatleistung buchbar, dies können beispielsweise Fahrten in die Kurzzeitpflege oder eine Wohnortverlegungen sein.

Unser Leistungsportfolio umfasst folgende Fahrten zu folgenden Ereignissen, Behandlungen oder Zielen:

* Einweisungs und Entlassungsfahrten (stationärer Aufenthalt)

* Therapiefahrten (Dialyse, Physiotherapie, ambulante Rehamaßnahmen)

* Transferfahrten in Werkstätten für Behinderte

* Transferfahrten für Betreiber von Tagespflegeeinrichtungen

* Privatfahrten

 

Genehmigung  von Fahrten zu ambulanten Behandlungen:

Fahrten zur ambulanten Behandlung

Für Versicherte der Bundesknappschaft und der DAK:

Der Transportschein muss vor Fahrtantritt durch die Krankenkasse genehmigt sein.

Genehmigungen im Nachgang sind kaum möglich, d.h. wir müssten diese Transporte privat in Rechnung stellen!

Transporte immer eine Kassenleistung
Generell kann man sagen, dass folgende Fahrten / Transporte als Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden: Voll- oder teilstationäre, als auch tagstationäre Behandlungen: das sind zum Beispiel:

  • Fahrten zu vollstationären Behandlungen, d.h. Krankenhauseinweisungen- und Entlassungen
  • Fahrten zu oder von Anschlussheilbehandlungen (kurz AHB bzw. Kur)
  • Verlegungen, von einem Krankenhaus zu einem anderen Krankenhaus – außer Verlegungen in ein heimatnahes Krankenhaus (Genehmigungspflicht)
  • Fahrten zu einer ambulanten OP nach §115b SGB V
  • Fahrten zu einer vorstationären Voruntersuchung – max. 5 Tage vor Beginn einer voll- oder teilstationären Behandlung
  • Fahrten zu einer Nachkontrolluntersuchung(en) nach einem stationären Aufenthalt oder einer ambulanten OP nach §115b SGB V – max. 14 Tage nach einer voll- oder teilstationären Behandlung

Ambulante Fahrten, werden generell bei Vorliegen folgender Voraussetzungen übernommen:

  • Behindertenausweis mit dem Merkzeichen aG, BI oder H
  • ab dem Pflegegrad III – Grenzfall! – ist eine Kannbestimmung der Krankenkassen
  • ab dem Pflegegrad IV werden die Kosten von den Krankenkassen übernommen

Bei einer vorübergehenden Mobilitätseinschränkung, z.B. Sprunggelenksfraktur o. ä., ist es eine Kann- Bestimmung, ob Transportkosten von Ihrer Krankenkasse übernommen werden. Geregelt werden die oben genannten Sachverhalte in der bundesweit gültigen Krankentransportrichtlinie des Bundesministeriums für Gesundheit. Wir bieten alle unsere Leistungen natürlich auch als Privatleistung an. Für ein unverbindliches Angebot oder bei Unklarheiten stehen wir Ihnen gern für Sie kostenlos unter 0800 100 777 5 zur Verfügung.

Onlinebestellung
Onlinebestellung

Bestellformular für Menschen mit Hör- und Sprachhandicap (PDF || Word-Dokument)

Bitte beachten Sie, dass an Wochenenden die Dienste für Direktbestellung, e-Mailbestellung sowie Faxbestellungen nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.

Eine Bestellung über Internet, e-Mail sowie Telefax gilt erst nach einer Bestätigung durch uns als verbindlich!

Datenschutzerklärung
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung anlässlich Ihres Besuchs auf unserer Webpräsenz ist uns ein wichtiges Anliegen. Ihre Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt. Nachfolgend finden Sie Informationen, welche Daten während Ihres Besuchs auf der Webpräsenz erfasst und wie diese genutzt werden:

l. Erhebung und Verarbeitung von Daten

Jeder Zugriff auf unsere Webpräsenz und jeder Abruf einer auf dieser hinterlegten Datei werden protokolliert. Die Speicherung dient internen systembezogenen und statistischen Zwecken. Protokolliert werden: Name der abgerufenen Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge. Meldung über erfolgreichen Abruf, Webbrowser und anfragende Domain. Zusätzlich werden die IP Adressen der anfragenden Rechner protokolliert.

Weitergehende personenbezogene Daten werden nur erfasst. wenn Sie diese Angaben freiwillig, etwa im Rahmen einer Anfrage oder Registrierung, machen.

2. Nutzung und Weitergabe personenbezogener Daten

Soweit Sie uns personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt haben, verwenden wir diese nur zur Beantwortung Ihrer Anfragen, zur Abwicklung mit Ihnen geschlossener Verträge und für die technische Administration. Ihre personenbezogenen Daten werden an Dritte nur weitergegeben oder sonst übermittelt, wenn dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung erforderlich ist, dies zu Abrechnungszwecken benötigt wird oder Sie zuvor eingewilligt haben. Sie haben das Recht, eine erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit widerrufen.

Die Löschung der gespeicherten personengebundenen Daten erfolgt, wenn Sie Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen, deren Kenntnis zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich ist oder deren Speicherung aus sonstigen rechtlichen Gründen unzulässig ist.

3. Auskunftsrecht

Auf schriftliche Anfrage informieren wir Sie gern über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten.

Sicherheitshinweis:

Wir bemühen uns, Ihre personenbezogenen Daten durch entsprechende technische und organisatorische Möglichkeiten so zu speichern, dass sie für Dritte nicht zugänglich sind. Bei einer Kommunikation per e-Mail kann die vollständige Datensicherheit von uns nicht gewährleistet werden, so dass wir Ihnen bei vertraulichen Informationen die Nutzung des Postweges empfehlen.