Transporte immer eine Kassenleistung?
Generell kann man sagen, dass folgende Fahrten / Transporte als Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden:
Voll- oder teilstationäre, als auch tagstationäre Behandlungen: das sind zum Beispiel:
Ambulante Fahrten, werden generell bei Vorliegen folgender Voraussetzungen übernommen:
Bei einer vorübergehenden Mobilitätseinschränkung, z.B. Sprunggelenksfraktur o. ä., ist es eine Kann- Bestimmung, ob Transportkosten von Ihrer Krankenkasse übernommen werden. Geregelt werden die oben genannten Sachverhalte in der bundesweit gültigen Krankentransportrichtlinie des Bundesministeriums für Gesundheit. Wir bieten alle unsere Leistungen natürlich auch als Privatleistung an. Für ein unverbindliches Angebot oder bei Unklarheiten stehen wir Ihnen gern für Sie kostenlos unter 0800 100 777 5 zur Verfügung. |